Wie gründet man in China eine Firma (Teil 2) – Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOE)

Wholly Foreign Owned Enterprise (WFEO)

Was kann eine WFOE?

Die verbreitetste Art der Rechtsform für ausländische Investoren in der VR China ist Wholly Foreign Owned Enterprise (WFEO). Die WFEO verfügt über eine beschränkte Haftung, ähnlich wie bei einer deutschen GmbH. Der Geschäftsumfang ist im Gegensatz zu der Repräsentanz deutlich größer, so ist z.B. die chinesischen Rechnungsstellung (sogenannter Fapiao) möglich, die Möglichkeit zu Vertragsabschlüssen und der direkten Anstellung von Mitarbeitern (auch aus dem Stammland des Unternehmens kommende oder anderer nichtchinesischer Nationalitäten). Somit ist die WFOE die beliebteste Unternehmensform für alle, die in China produzieren, Dienstleistungen anbieten oder Handel betreiben wollen.

 

Wie kann eine WFOE gegründet werden?

Die Gründung des WFOE erfolgt in der Regel in den folgenden Phasen:

- Antrag auf Vor-Registrierung der Firma

- Erstellung der Machbarkeitsstudie, Satzung und weiterer Unterlagen, die je nach lokaler Genehmigungspraxis erforderlich sind

- Einreichung der Genehmigungsunterlagen bei der Handelsbehörde

- Genehmigung des WFOE durch die Handelsbehörde

- Registrierung des WFOE und Erteilung der Business License durch die Administration of Industry and Commerce

- weitere Registrierungen (insbesondere bei Steuerbehörden und der Devisenaufsichtsbehörde)

 

Sehen Sie auch: Wie man eine Firma in China gründet (Teil 1) – Die Repräsentanz

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